Die Krankenkasse zahlt nicht!

Die Kassen dürfen die Kostenerstattung für H15 nicht mehr übernehmen. Der Patient als "Opfer" der Gesundheitsreform!!



 
Drücken Sie fest Ihre Daumen, damit Sie keinen Hirntumor bekommen, falls Sie nicht schon zu den "Auserwählten" zählen!
Die mir zugedachte Medikation mit dem indischen Weihrauchharz Boswellia serrata - hätte ich ohne fremde Unterstützung nicht mehr weiter verfolgen können, weil wir die Kosten von mtl. ca. 200,- EUR nicht mehr aufbringen konnten. Ich wurde nämlich bedingt durch meinen Tumor ein Hartz IV - Geschädigter, musste mehrere Jahre staatlicher Demütigung über mich ergehen lassen, sollte als Vorschlag einer armen Irren von der ARGE als 58-jähriger Prokurist Bewerbungsschulungen belegen, bis ich vor Jahren glücklich in Rente marschieren durfte.

Die unterschriebene Vereinbarung zwischen der SPD-Regierung und mir, dass ich mit der sogenannten 58-er Regelung dem Arbeitsamt nicht mehr zur Verfügung stehen muss, um deren Statistiken zu schönen, und als Gegenleistung Arbeitslosenhilfe bis zum Eintritt ins Rentenalter bekommen werde, wurde von der SPD-Regierung einseitig gebrochen.

Das war nicht nur ein Vertrauensbruch zwischen Staat und Bürger, sondern grenzt an "Sippenhaft", weil gleichzeitig der Ehepartner nicht mehr das Geld für ein lebensverlängerndes Medikament und den Erhalt des verdienten Lebensstandards hinzuverdienen kann. Er darf es zwar, aber der Mehrverdienst über 100,- EUR wird beim ALG II-Bezug bis auf 20, bzw. 10% wieder kassiert.. Wie soll ein vom Tode bedrohter Patient, der trotz dieser Erkrankung noch am Arbeitsleben teilhaben kann und muss, wieder gesunden, wenn der Staat ihm einerseits die Finanzierung des Medikaments verweigert und ihm oder seinem Ehepartner andererseits das hinzuverdiente Geld wieder abknöpft?
Andererseits sollte man fast Verständnis dafür aufbringen, dass nicht nur Betroffene krank sind, sondern auch unser Gesundheitswesen und unsere Minister-Renten. Wie soll man dem Wähler und Betroffenen erklären, dass vor Jahren "Trulla-Ulla" - die abgewählte Gesundheitsministerin - bereits 2009 über einen sofortigen Rentenanspruch von 8410,00 EUR verfügt. Der Bund der Steuerzahler stellt dazu fest, dass für diesen Wahnsinn ein Normal- beschäftigter 347 Jahre arbeiten muss [Bild-Online, 07.10.2009].

Die 100,- EUR monatliche Hinzuverdienstgrenze - von SPD und CDU/CSU als geniale Verbesserung der "Mutter aller Reformen" gepriesen - ist für mich ein sozialer Skandal. Es grenzt an eine perfide Perversion, weil der Betroffene von den mtl. 100,- EUR Hinzuverdienst auch noch Steuern abführen muss. ALG II und das Wohngeld werden mit den mtl. 100,- EUR Zusatzverdienst zusammengerechnet, damit der Staat durch den sich dann aus der Steuerprogressivität der Einkommenssteuertabelle ergebende Steuersatz wieder einen Teil einkassieren kann.

Der Film aus den sechziger Jahren: "Weil du arm bist, musst du früher sterben!" hat seine eigentliche Brisanz erst heute erreicht!

Die sinngemäße Antwort auf meine Eingabe an das Gesundheitsministerium hieß: "Solange es alternative Möglichkeiten gibt, einen Hirntumor zu operieren, zu bestrahlen und/oder sich einer Chemotherapie zu unterziehen, kann es keinen Anspruch auf eine Behandlung mit H15 geben". Soweit so gut.

Bei einem inoperablen Tumor eine solche Lösung vorzuschlagen grenzt an Tollheit! Wenn mit Chemo-Gift und Bestrahlung argumentiert wird, obwohl die Mortalitätsrate der Tumorerkrankten, die nach diesen Vorschlägen von Politik und Medizin therapiert wurden, nach fünf Jahren bereits bei 95 % liegt, kann ich mich nur noch an meinen erkrankten Kopf fassen. Für die Leser, die es bis hier noch nicht realisiert haben: 95 von Hundert sind nach Behandlung tot - mausetot - und gehen auch nicht mehr wählen ;-)
Lassen Sie sich nicht von Berichten über erfolgreiche Behandlungen in die Irre führen. Suchen Sie besser das Gespräch mit den Verstorbenen!!

Schon wegen dieser inakzeptablen Rate müsste jede Chance, mit alternativen Wegen die Gesundung zu erstreben, unterstützt werden - an den Ärzten selbst scheint es m. E. nicht zu liegen.

Niemand darf diese Mortalitätsrate und die perfiden Einzelreglements der Ausnahmeliste der OTC-Präparate (nicht verschreibungspflichtige Anzeneimittel) akzeptieren! Danach "gilt ein Arzneimittel nur als Therapiestandard, wenn der therapeutische Nutzen zur Behandlung der schwerwiegenden Erkrankung dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht". Damit tut sich die Medizin keinen Gefallen. Solange noch 95% der Tumorkranken nach 5 Jahren nicht mehr unter uns weilen, kann ja wohl von "medizinischen Erkenntnissen" auf dem Gebiet der Onkologie nicht die Rede sein. Diese nicht vorhandenen medizinischen Erkenntnisse entscheiden demnach darüber, ob ein Tumorpatient ein alternatives Medikament bezahlt bekommt und möglicherweise auf seine Lebensverlängerung hoffen darf oder nicht.

Lassen Sie sich aber nicht generell in die Irre führen. Oft besteht die Möglichkeit, Medikamente oder auch Therapien von den Kassen bezahlt zu bekommen. Bitten Sie einfach ihre Kasse um die Liste der Naturheilverfahren - die sogenannte Positivliste - und lassen Sie sich dann von ihrem Hausarzt einen Diagnose-, und Therapieplan ausstellen. Diesen reichen Sie dann bei der Kasse ein. Sie können auch die Möglichkeit wahrnehmen, sich an den Modellprojekten der Kassen zu beteiligen.Damit werden die Wirksamkeit der Medikamente oder Methode untersucht.

Frauen, die nach einer Brustkrebsamputation auf eine Lymphdrainage angewiesen sind, können beruhigt sein: Diese Kosten werden übernommen - und nach heutigem Stand zwingend für eine sehr lange Zeit. Das gilt aber mit teilweiser Kostenübernahme auch für Patienten, die Rheuma haben, oder einen Unfall hatten oder an Heuschnupfen leiden.Fortschrittlich scheint mir zu sein, dass vom Arzt verschriebene Akupunktur in einem Modellversuch bundesweit bei Kopfschmerzen, Lendenwirbelbeschwerden und für die bei Gelenkerkrankungen entstandenen chronischen Schmerzen übernommen werden.

Ein sehr hoher Prozentsatz von Patienten (man spricht von 85%) haben sich bei der Behandlung ihrer Krankheit schon einmal auf die Naturheilverfahren eingelassen. Leider müssen die oft üppigen Kosten aus der eigenen Kasse bezahlt werden. Unverständlich ist für mich die Tatsache, dass ab 1. Januar 2004 pflanzliche Medikamente vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. Als ob künstlich hergestellte Medikamente besser sein sollen als natürliche? Wer hat diese Logik erfunden? Die Kollegin "Sonderpädagogin" 2007 noch in der Funktion als Gesundheitsministerin wird unter ihrer Entscheidung im Falle ihrer eigenen Erkrankung nicht zu leiden haben, schon gar nicht bei einer monatlichen Rente von 8410,00 EUR. Schließlich haben wir "mündige" Bürger genügend Steuern entrichtet, damit sie die Kosten für pflanzliche Medikation locker aus der eigenen Portokasse bestreiten kann und zum Besuch gutbetuchter deutscher Rentner auf Mallorca auch noch einen Dienstwagen mit Chauffeur nachholen lässt, den wir bezahlt haben. "Trulla-Ulla" hat m. E. den Eindruck hinterlassen: "Wer angibt, hat mehr vom Leben".

Der Gesetzgeber hat eine Liste mit Naturarzeneien vorbereitet, die verschreibungspflichtig bleiben sollen. Noch ist mir unbekannt, welcherart Wirkstoffgruppen noch in dieser "Positivliste" sein werden.

Für meine Krankenkasse, die TKK, breche ich gern eine Lanze. Wir haben fast immer und in nahezu jedem Einzelfall eine gemeinsame Lösung gefunden, weil die TKK-Verantwortlichen mit viel Verständnis uns entgegen gekommen sind. Gratulation - ich kann sie nur weiterempfehlen! Leider sind auch ihnen beim Thema H15 die Grenzen durch die Politik gesetzt worden.
Was Sie wissen sollten!

Sallaki Direktimport aus Indien

In Indien heißt das Produkt H15 = Boswellia (Sallai guggul) tablets/capsules. Im Internet habe ich eine Exportfirma gefunden, die den Versand nach Deutschland anbietet. Also buchen Sie bei Bedarf den nächsten Englischkurs an der VHS, damit Sie sich verständlich machen können! Lesen Sie unbedingt vorher die deutschen Zollvorschriften dazu: Medikamentenimport nach Deutschland, damit Sie wissen, was erlaubt ist und was nicht!

Sollten Sie Möglichkeiten haben, H15 aus Indien zu bekommen, dann müssen Sie oder der damit Beauftrage in indischen Apotheken nicht nach H15 fragen - damit kann man dort nichts anfangen. Fragen Sie nur nach "Sallaki", das klappt, und achten Sie auf die Zollbestimmungen bei der mitgebrachten Menge! Wollen Sie direkt online bestellen, dann geht das hier prima - einziger Nachteil, die Jungs aus Mumbai liefern wegen des dt. "Zolltheaters" nicht nach Deutschland.

Ich habe dann über den Umweg eines anderen EU-Landes eine befreundete Lieferadresse von dort angeben.

Von dieser Adresse zu mir hat es nie ein Problem gegeben. Wie sagte ich schon: "Geht nicht - gibs nicht"!